Am 11.01.2018 sprach das Landgericht Lüneburg den Zeitungsausträger wegen Mordes und Bedrohung schuldig und verhängte eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe, nachdem der Zeitungsausträger einen Anwohner in dessen Vorgarten erstochen hatte. Wir haben in dem zurückliegenden Verfahren die Hinterbliebenen des Verstorbenen als Nebenkläger vertreten.

Wir, Dr. Jonas Hennig und Moritz Klay, die Verteidiger des der Tat Beschuldigten, sind der festen Überzeugung, dass die Darstellung der Anklage zum Tatgeschehen falsch ist. Zu unserer Überzeugung handelt es sich um eine Affekttat im Rahmen eines eskalierten Streits, die keinesfalls als Mord in heimtückischer Begehungsweise zu bewerten ist. Eine ausführliche, handschriftlich verfasste Einlassung des Mandanten liegt uns vor.

In dem von uns für die Nebenkläger begleiteten Verfahren beim Landgericht Lüneburg ist am 11.01.2018 das Urteil verkündet worden. Nach langer und streitiger Hauptverhandlung ist das Gericht der von uns vertretenen Rechtsauffassung gefolgt und hat den Zeitungsausträger wegen Mordes und Bedrohung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Am Donnerstag, 28.09.2017, beginnt um 9.30 Uhr vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht die Hauptverhandlung zu dem Tötungsdelikt am 01.04.2017 in einem Lüneburger Wohngebiet.

In Ergänzung unserer Pressemitteilung vom 15.05.2017 teilen wir folgendes mit: Die von uns vertretenden hinterbliebenen Familienmitglieder des am 01.04.2017 in einem Lüneburger Wohngebiet Getöteten sind als Nebenkläger in dem beim Landgericht Lüneburg laufenden Verfahren zugelassen. Rechtsanwalt Klay und Rechtsanwalt Regnery sind den Nebenklägern als Beistand bestellt worden.

In Ergänzung unserer Pressemitteilung vom 15.05.2017 teilen wir folgendes mit: Die von uns vertretenden hinterbliebenen Familienmitglieder des am 01.04.2017 in einem Lüneburger Wohngebiet Getöteten sind als Nebenkläger in dem beim Landgericht Lüneburg laufenden Verfahren zugelassen. Rechtsanwalt Klay und Rechtsanwalt Regnery sind den Nebenklägern als Beistand bestellt worden.

Aufgrund der hier eingegangenen Anfragen aus der Presse, nehmen wir zu dem Tötungsdelikt am Nachmittag des 01.04.2017 in einem Lüneburger Wohngebiet wie folgt Stellung: Unsere Kanzlei ist beauftragt, die rechtlichen Interessen der hinterbliebenen Familienmitglieder des Getöteten zu vertreten. Rechtsanwalt Klay und Rechtsanwalt Regnery haben insoweit die Betreuung der Mandanten übernommen. Von hier sind für die Familienangehörigen Anträge auf Zulassung der Nebenklage gestellt worden.