Medizinrecht / Arzthaftungsrecht
Im Bereich des Medizinrechts/Arzthaftungsrechts beraten wir Ärzte, Krankenhäuser, aber auch Patienten.
In diesem Bereich geht es um die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander. Wir beraten Sie hier nicht nur auf dem allgemeinen Gebiet der Arzthaftung, also dem haftungsrechtlichen Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern auch in Fragen der Honorierung durch Privatpatienten und Streitigkeiten um Abrechnungen.
Häufig stellen sich im Medizin- und Arzthaftungsrecht schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen. Schon die Frage, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, lässt sich in vielen Fällen nur durch umfangreiche Gutachten klären. Die Diskussionen, die sich dann anschließen und vor allem mit Versicherern ausgetragen werden, kann ein juristischer Laie kaum alleine führen.
Im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechts liegt ein Bearbeitungsschwerpunkt auch immer in strafrechtlichen Fragestellungen. Jede fehlerhafte ärztliche Heilbehandlung kann schließlich ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Wir beraten hier sowohl die Ärzte, denen dann der Vorwurf einer falschen Behandlung gemacht wird, als auch die Patienten, die als Geschädigte in dem Strafverfahren Rechte geltend machen können.
Eine frühzeitige Beratung hilft in jedem Fall, falsche Schritte zu vermeiden. Sprechen Sie uns gerne rechtzeitig an.
Ihr Anwalt für Medizinrecht in Lüneburg
Es gibt immer eine Lösung. Die Kunst ist, den richtigen Weg zu finden“ Moritz Klay
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht und andere Gebiete des Zivilrechts
Rechtsanwaltkanzlei Dr. Boetzinger & Fuchs
Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneburg
D – 21339 Lüneburg