Vertretung von Opfern nach Straftaten
Geschädigte in einem Strafverfahren befinden sich in einer besonderen Situation. Sie haben quasi eine Doppelrolle. Zum einen sind sie – was erst auf den zweiten Blick deutlich wird – Zeugen. Auch wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann wie ein Zeuge Angaben machen, was geschehen ist, was er erlebt oder gesehen hat. In vielen Fällen besteht für ein Opfer dann sogar die Pflicht, als Zeuge auszusagen, wenn es nicht in Ausnahmefällen Gründe dafür gibt, das Zeugnis oder die Aussage verweigern zu dürfen.
Daneben hat ein Opfer nach einer Straftat aber auch Rechte. Für diese Rechte stehen wir ein. Wir arbeiten eng mit Opferhilfeeinrichtungen zusammen, die uns regelmäßig Mandanten zur Beratung und Vertretung übermitteln. Als Opfer einer Straftat besteht Ihr erstes Recht darin, dass auch Sie sich Informationen beschaffen dürfen. Ein Opfer muss nicht rätseln, wer der Täter ist und was mit dem Täter geschieht. Ein Opfer einer Straftat hat das Recht, in die gegen den Geschädigten geführte Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen. Dies geschieht über uns als Anwälte.
Wir können für Sie die Ermittlungsakte anfordern und dann gemeinsam mit Ihnen Informationen erlangen, was in dem Strafverfahren gegen einen Täter geschieht. Wir können weitergehend mit Ihnen erörtern, ob Sie ein Recht ausüben können, als sogenannte Nebenklägerin/Nebenkläger aufzutreten oder in einem Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche zugleich mit geltend zu machen (sogenanntes Adhäsionsverfahren). Wir können auch entscheiden, ob wir gemeinsam mit Ihnen zu Ihrer Zeugenvernehmung in einem Verfahren entweder bei der Polizei oder später in einem Gerichtsverfahren auftreten. Es ist immer wieder möglich, für ein Opfer auch deutlich zu machen, dass in Anwesenheit des Täters eine Aussage nicht erfolgen muss.
Sie stehen als Geschädigte nach einem Strafverfahren nicht allein und ohne Rechte. Hierfür setzen wir uns ein und können auf jahrelange Erfahrung zurückschauen.
Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an uns, damit wir die für Sie belastenden Fragen beantworten.
Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Lüneburg
„Es gibt immer eine Lösung. Die Kunst ist, den richtigen Weg zu finden“ Moritz Klay
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht und andere Gebiete des Zivilrechts
Rechtsanwaltkanzlei Dr. Boetzinger & Fuchs
Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneburg
D – 21339 Lüneburg