Hauptverfahren im Fall der Mordanklage eröffnet
Im Fall der Mordanklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg zu dem Tötungsdelikt vom 01.04.2017 in einem Lüneburger Wohngebiet hat das Landgericht Lüneburg die Anklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung wird vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht stattfinden.
Es sind Termine zur Hauptverhandlung angesetzt auf den 28. September 2017, 16. Oktober 2017, 23. Oktober 2017, 25. Oktober 2017, 27. Oktober 2017 und 3. November 2017. Die Hauptverhandlung wird jeweils um 09:30 Uhr im Saal 021 des Landgerichts Lüneburg stattfinden. Zu der Hauptverhandlung sind eine Reihe von Zeugen und Sachverständige geladen worden.
Die Untersuchungshaft des Angeklagten aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Lüneburg vom 02.04.2017 dauert fort.
Weitere Informationen zur Sache werden wir in Absprache mit unseren Mandanten an dieser Stelle veröffentlichen.
Dr. Boetzinger & Fuchs Rechtsanwälte, Lüneburg, den 06.07.2017