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Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter.

Ein Mietvertragsverhältnis zeichnet sich dadurch aus, dass ein Vermieter seinem Mieter die Mietsache (z.B. eine Wohnung oder ein Haus) überlassen und erhalten muss.

Der Mieter zahlt hierfür die vertraglich vereinbarte Miete. Dieses Gleichgewicht kann gestört werden, wenn entweder die Mietsache nicht mehr dem vertraglich vereinbarten Zweck entspricht und z.B. Mängel aufweist. Dann ist der Vermieter in der Pflicht, diese Mängel zu beseitigen. Andernfalls kann der Mieter darauf hinwirken, dass der Vermieter seiner Verpflichtung nachkommt. Der Mieter kann dann z.B. dadurch Druck aufbauen, dass nur noch eine geminderte Miete entrichtet wird oder auf Kosten des Vermieters Mangelbeseitigungsarbeiten vorgenommen werden.

Auch ein Vermieter hat Ansprüche, wenn das Gleichgewicht im Mietvertragsverhältnis gestört wird.

Dies geschieht aufseiten des Mieters in vielen Fällen dadurch, dass Miete zu Unrecht nicht oder nicht vollständig gezahlt wird. Hier ist der Vermieter selbstverständlich nicht schutzlos und kann seinen Mieter zur Einhaltung der mietvertraglichen Pflichten anhalten.

Wenn das Mietvertragsverhältnis nicht mehr fortgeführt werden kann, können Vermieter oder Mieter kündigen. Für den Mieter ist dies oft einfacher, weil ein Mieter zur Beendigung eines Mietverhältnisses regelmäßig keinen Grund vortragen muss und eine kurze Kündigungsfrist hat. Ein Vermieter muss einen Kündigungsgrund vorweisen und hat nach einer bestimmten Dauer der Mietzeit auch längere Fristen zu beachten. Damit hier allein formelle Fehler nicht auftreten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine frühzeitige Beratung vermeidet erhebliche Kosten, die unter Umständen in einem gerichtlichen Verfahren anfallen würden.

Kontaktieren Sie uns daher gerne rechtzeitig.

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„Es gibt immer eine Lösung. Die Kunst ist, den richtigen Weg zu finden“ Moritz Klay

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht und andere Gebiete des Zivilrechts

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