Lüneburger Mordanklage: Der Prozess beginnt
Am Donnerstag, 28.09.2017, beginnt um 9.30 Uhr vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht die Hauptverhandlung zu dem Tötungsdelikt am 01.04.2017 in einem Lüneburger Wohngebiet.
Zunächst sind Termine bis zum 03.11.2017 anberaumt. Die Hauptverhandlung findet im Saal 021 des Landgerichts Lüneburg statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Schon für den ersten Prozesstag hat das Landgericht Zeugen geladen.
Die Witwe sowie die beiden Söhne des Getöteten sind als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen. Auch drei Geschwister des Verstorbenen haben sich dem Verfahren in der Nebenklage angeschlossen. Am ersten Prozesstag sollen unter anderem die Witwe und die Söhne des Getöteten als Zeugen aussagen.
Aufgrund personeller Veränderungen in unserer Kanzlei und damit einhergehender Terminskollisionen hat sich Herr Rechtsanwalt Rätzlaff aus der Kanzlei Dr. Blanke und Colshorn, Winsen/Aller, kurzfristig bereiterklärt, die Witwe und die Söhne des Verstorbenen als Nebenklägervertreter zu unterstützen. Rechtsanwalt Klay vertritt weiterhin im Verfahren die drei als Nebenkläger zugelassenen Geschwister des Verstorbenen.
Nachdem die Anklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg den Vorfall vom 01.04.2017 als Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke eingestuft hat, rechnen wir als Nebenklägervertreter damit, dass die Verteidigung das Vorliegen der Mordmerkmale problematisieren und die Anklage der Staatsanwaltschaft dahingehend angreifen wird. Hierzu bleibt der Verlauf der Hauptverhandlung abzuwarten. Für die Nebenkläger wird entsprechend zu reagieren sein.
Da wir zum Prozessbeginn mit medialer Aufmerksamkeit rechnen, stellen wir für die Nebenkläger nochmals klar, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt – auch wenn die Anfragen weiterhin vielfältig sind – Interviews mit Medienvertretern seitens der Nebenkläger selbst nicht geführt werden.
Über den weiteren Fortgang der Sache werden wir an dieser Stelle berichten.
Dr. Boetzinger & Fuchs
Rechtsanwälte
Lüneburg, den 25.09.2017