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Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

Zum gesamten Bereich des Verkehrsrechts gehören neben Straf- und Bußgeldverfahren auch Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Unfallschadenregulierung.

Zum Bereich des Verkehrsrechts gehört auch die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche aus Versicherungsverhältnissen. Schnell kommen Diskussionen auf, ob in einem Versicherungsverhältnis gegenseitige Pflichten verletzt wurden, ein Versicherer damit z.B. von Leistungen frei wird. Dies betrifft etwa die Fälle nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) oder Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss. In derartigen Fällen können Versicherer von ihrer Leistungspflicht befreit werden und für den einzelnen erhebliche Regressforderungen entstehen. Hier beraten und vertreten wir Sie umfassend.

Zu dem Bereich des Verkehrsrechts gehören aber auch Diskussionen um Kaufverträge von Fahrzeugen. Insbesondere Kaufverträge, die über das Internet abgeschlossen werden, sind oft problematisch. In vielen Fällen werden Fahrzeuge vorher nicht ausreichend besichtigt. Wenn sich dann Mängel an den Fahrzeugen herausstellen, entstehen Diskussionen über Schadenersatzansprüche oder die Rückabwicklung von Kaufverträgen.

Vor allem zu Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge gibt es immer wieder neue Rechtsprechung. Durch die Spezialisierung im Verkehrsrecht haben wir diese Rechtsprechung im Blick und können Sie auf Ihren Fall bezogen sachgerecht beraten und vertreten. Damit vermeiden wir zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen. Durch einen schnellen Abschluss derartiger Auseinandersetzungen kann auch vermieden werden, dass Sie lange auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen.

Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Lüneburg

„Es gibt immer eine Lösung. Die Kunst ist, den richtigen Weg zu finden“ Moritz Klay

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht und andere Gebiete des Zivilrechts

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