Zeitungsausträger wegen Mordes verurteilt

In dem von uns für die Nebenkläger begleiteten Verfahren beim Landgericht Lüneburg ist am 11.01.2018 das Urteil verkündet worden. Nach langer und streitiger Hauptverhandlung ist das Gericht der von uns vertretenen Rechtsauffassung gefolgt und hat den Zeitungsausträger wegen Mordes und Bedrohung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hielt ihr Plädoyer am 09.01.2018 und hatte bereits beantragt, den Angeklagten wegen Mordes und Bedrohung zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft ging allerdings lediglich davon aus, dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt habe. In unserem Plädoyer am 11.01.2018 haben wir betont, dass der Angeklagte sowohl heimtückisch als auch aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Niedrige Beweggründe liegen vor, wenn die Tötung auf Gründen beruht, die auf sittlich niedrigster Stufe stehen und geradezu verachtenswert sind. Dies war aus unserer Sicht im vorliegenden Fall in beiden Punkten festzustellen. Wir sind damit über das von der Staatsanwaltschaft angenommene Merkmal der Heimtücke hinausgegangen.

Dieser Argumentation ist das Gericht gefolgt und hat der von der Verteidigung verfolgten „Notwehr-Strategie“ eine Absage erteilt. Das Gericht hat in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass der Verstorbene nicht mit einem tödlichen Angriff durch den Angeklagten habe rechnen müssen. Im Übrigen habe der Angeklagte aus Sicht des Gerichts den tödlichen Messerangriff durchgeführt, um einen Streit um die Zeitungszustellung zu sanktionieren. Dies sei schlimmstes Unrecht, mit dem sich der Angeklagte nun lange Zeit auseinandersetzen müsse. Die von dem Angeklagten nach der Tat ausgesprochene Bedrohung wurde unserem Antrag entsprechend mit ausgeurteilt. Sie fällt allerdings im Rahmen der für den Mord auszuurteilenden Strafe nicht gesondert ins Gewicht. Der Angeklagte ist zu einer lebenslänglichen Gesamtfreiheitsstrafe für den Mord und die Bedrohung verurteilt worden.

In abschließenden Worten wandte sich der Richter dann noch an unsere Mandanten. Diese waren in der Hauptverhandlung konfrontativ befragt worden. Dies waren sehr unangenehme Situationen. Hierfür bat der Vorsitzende Richter nach seiner Urteilsbegründung um Verständnis. Das Gericht habe derart intensiv nachfragen müssen. Dem Gericht sei klar, dass auch die nun getroffene Entscheidung den Verstorbenen nicht zurückbringe.

Die Verteidiger haben Revision gegen das Urteil angekündigt. Es wird also abzuwarten bleiben, wie der Bundesgerichtshof auf eine etwaige Revisionsbegründung reagiert.

In Absprache mit unseren Mandanten werden wir an dieser Stelle über das sicherlich erst in einigen Monaten vorliegende endgültige Ergebnis berichten.

Dr. Boetzinger & Fuchs
Rechtsanwälte

Lüneburg, den 15.01.2018