Urteil gegen Zeitungsausträger rechtskräftig

Am 11.01.2018 sprach das Landgericht Lüneburg den Zeitungsausträger wegen Mordes und Bedrohung schuldig und verhängte eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe, nachdem der Zeitungsausträger einen Anwohner in dessen Vorgarten erstochen hatte. Wir haben in dem zurückliegenden Verfahren die Hinterbliebenen des Verstorbenen als Nebenkläger vertreten. Das Landgericht schloss sich der von uns vertretenen Auffassung an und verurteilte den Zeitungsausträger wegen der Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe unter anderem wegen Mordes.

Die Verteidiger des Angeklagten legten gegen dieses Urteil Revision zum Bundesgerichtshof ein.

Durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 29.11.2018 hat der 3. Strafsenat einstimmig die Entscheidung getroffen, dass die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 11.01.2018 als unbegründet verworfen werde. Aus Sicht des Bundesgerichtshofes habe die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung des Angeklagten keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Das Strafverfahren ist damit endgültig abgeschlossen. Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Vorwurfs des Mordes und der Bedrohung ist damit durch den Bundesgerichtshof bestätigt.

Dr. Boetzinger & Fuchs Rechtsanwälte

Lüneburg, den 13.12.2018