Zulassung der Nebenklage im Fall der Mordanklage

In Ergänzung unserer Pressemitteilung vom 15.05.2017 teilen wir folgendes mit: Die von uns vertretenden hinterbliebenen Familienmitglieder des am 01.04.2017 in einem Lüneburger Wohngebiet Getöteten sind als Nebenkläger in dem beim Landgericht Lüneburg laufenden Verfahren zugelassen. Rechtsanwalt Klay und Rechtsanwalt Regnery sind den Nebenklägern als Beistand bestellt worden.

Das Landgericht hat zu entscheiden, ob und inwieweit die Anklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Für den Fall der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung rechnen wir mit Verhandlungsterminen im August/September 2017.

Es bleibt für unsere Mandanten zum gegenwärtigen Zeitpunkt dabei, dass die vielfältigen Anfragen nach Interviews aus den Medien nicht beantwortet werden und zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgewartet werden soll. Weitere Informationen zur Sache werden wir in Absprache mit unseren Mandanten an dieser Stelle veröffentlichen.

Dr. Boetzinger & Fuchs Rechtsanwälte, Lüneburg, den 01.06.2017