Bußgeldverfahren
Vor allem als Autofahrer können Sie schnell mit einem Bußgeldverfahren in Kontakt geraten. Die Standardfälle sind Folge einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Auch das Überfahren von Rotlicht an Ampeln kann schnell geschehen.
Durch unsere Spezialisierung im Verkehrsrecht bearbeiten wir sämtliche Fallkonstellationen, die im Straßenverkehr entstehen können. Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonenen als Autofahrer, Berufskraftfahrer oder Unternehmen mit ganzen Dienstwagenflotten.
Sobald Sie Betroffener in einem Bußgeldverfahren werden, haben Sie die gleichen Rechte wie ein Beschuldigter in einem Strafverfahren: Sie dürfen schweigen. Sie müssen weder sich noch Familienangehörige belasten. Dies kann aber schnell dann eintreten, wenn Sie als Halter des Fahrzeugs beispielsweise einen Anhörungsbogen zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten und deutlich erkennen können, dass nicht Sie selbst, sondern ein Familienangehöriger der Fahrer des Fahrzeugs war.
Eine häufig zu beobachtende Drohung der Bußgeldbehörde ist die, dass Ihnen ein Fahrtenbuch auferlegt würde, wenn Sie den tatsächlichen Fahrer des Fahrzeugs nicht benennen. Trotz dieser Androhung sollten Sie unbedachte Äußerungen vermeiden.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Herr Rechtsanwalt Klay Sie auch in zunächst aussichtslos erscheinenden Situationen beraten. Denn sehr oft sind Bußgeldakten lückenhaft. Wir stellen immer wieder fest, dass angebliche Beweisfotos nach wissenschaftlichen Maßstäben nicht zur Identifizierung eines Fahrers herangezogen werden können. Regelmäßig sind auch Messungen fehlerhaft. Wir arbeiten hier mit Gutachtern zusammen, die sowohl Fragen der Identifizierung eines Fahrers (anthropologische Sachverständigengutachten) als auch Fragen zur Richtigkeit einer vorgenommenen Messung (technische Gutachten) klären können. Rechtsschutzversicherer übernehmen regelmäßig die Kosten für die Einholung derartiger Gutachten.
Regelmäßig verhandeln wir auch für unsere Mandanten mit den Bußgeldbehörden oder Bußgeldrichtern über die Verhängung eines Fahrverbotes, das gelegentlich auch gegen Erhöhung einer Geldbuße abgewendet werden kann. Sprechen Sie uns hierzu gerne rechtzeitig an, bevor Ihnen gegenüber ein Fahrverbot verhängt wird.
Im täglichen Leben ist die Mobilität ein hohes Gut, sodass wir auch für Sie gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis kämpfen. Wenn eine Fahrerlaubnisbehörde die Auffassung vertritt, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sein sollen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis komplett entziehen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist zu unterscheiden von einem einfachen Fahrverbot, nach dessen Ablauf Sie Ihren Führerschein zurückerhalten. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Oft ist dies verbunden mit langen Sperrfristen. Wir vertreten Sie auch in diesem Bereich aufgrund jahrelanger Erfahrung mit den Führerscheinstellen umfassend und kompetent. Viele Unannehmlichkeiten, die mit dem Verlust der Mobilität verbunden sein können, werden Ihnen dann erspart. Sprechen Sie uns auch hierzu an, bevor es zu spät ist.
Ihr Anwalt für Bußgeldverfahren
in Lüneburg
„Es gibt immer eine Lösung. Die Kunst ist, den richtigen Weg zu finden.“ Moritz Klay
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht und andere Gebiete des Zivilrechts.
Rechtsanwaltkanzlei Dr. Boetzinger & Fuchs
Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneburg
D – 21339 Lüneburg