Steuerstrafrecht
Die Bedeutung des Steuerstrafrechts hat nicht nur aufgrund prominenter Fälle in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Auch haben Vernetzung und Digitalisierung sowie die internationale Zusammenarbeit der Steuerbehörden zu dieser Entwicklung beigetragen.
Unsere Kanzlei betreut eine Vielzahl strafrechtlicher Mandate und ist auch auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig. Das Steuerstrafrecht erfordert gerade die Fähigkeiten aus beiden Rechtsgebieten.
Daher stehen wir Ihnen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts gerne zur Seite, um Ihre Ziele zu verwirklichen. Ob diese in einer Verfahrenseinstellung, einem „akzeptablen“ Strafmaß oder – sollte es zur Hauptverhandlung kommen – darin bestehen, die Erkenntnisse der Steuerfahndung zu widerlegen: Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, was unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation realistisch und durchsetzbar ist.
Auch kann sich eine Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater anbieten, insbesondere, wenn es um die im Steuerstrafrecht vorhandene besondere Möglichkeit geht, durch eine Selbstanzeige die Gefahren einer strafrechtlichen Verfolgung zu reduzieren.
Generell ist hier eine enge Zusammenarbeit „Hand in Hand“ mit den Beratern wichtig, da neben dem Strafverfahren parallel auch die rein steuerrechtliche Festsetzung der möglicherweise verkürzten Steuerarten wie beispielsweise Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer berücksichtigt werden muss.
Steuerstrafrecht und Steuerrecht können nicht getrennt betrachtet werden. Sofern es etwa um Verständigungen geht, sind diese in beiden Bereichen anzustreben.
Ausschlaggebend ist im Rahmen der Strafzumessung immer die persönliche Schuld des Täters. Dabei stellt in Steuerstrafsachen die Höhe der verkürzten Steuer den wesentlichen Gesichtspunkt dar. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die Steuerschätzungen und entsprechenden Festsetzungen des Finanzamtes genau zu beleuchten und zu hinterfragen.
Ihr Fachanwalt für Mietrecht in Lüneburg
„Es gibt immer eine Lösung. Die Kunst ist, den richtigen Weg zu finden“ Moritz Klay
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht und andere Gebiete des Zivilrechts
Rechtsanwaltkanzlei Dr. Boetzinger & Fuchs
Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneburg
D – 21339 Lüneburg