Tötungsdelikt in Lüneburger Wohngebiet
Aufgrund der hier eingegangenen Anfragen aus der Presse, nehmen wir zu dem Tötungsdelikt am Nachmittag des 01.04.2017 in einem Lüneburger Wohngebiet wie folgt Stellung:
Unsere Kanzlei ist beauftragt, die rechtlichen Interessen der hinterbliebenen Familienmitglieder des Getöteten zu vertreten. Rechtsanwalt Klay und Rechtsanwalt Regnery haben insoweit die Betreuung der Mandanten übernommen. Von hier sind für die Familienangehörigen Anträge auf Zulassung der Nebenklage gestellt worden.
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen des Vorfalls vom 01.04.2017 Anklage erhoben.
Unsere Mandanten haben bisher ganz bewusst die vielfältigen Anfragen nach Interviews aus den Medien nicht beantwortet. Es soll vermieden werden, dass durch Presseberichterstattung unzureichende oder gar falsche Sachverhaltsschilderungen in Umlauf geraten. Angaben unserer Mandanten zur Sache selbst bleiben bis auf weiteres einer etwaigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg vorbehalten.
Wir können weiter mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft Lüneburg nach Anklageerhebung eine Pressemitteilung veröffentlicht hat. Die Pressemitteilung hat folgenden Wortlaut, den wir in Absprache mit der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg vollständig wiedergeben:
„Anklage gegen Zeitungsausträger wegen Mordes
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 09.05.2017
Lüneburg. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat gegen einen 42-jährigen Austräger eines örtlichen Wochenblattes Anklage wegen Mordes an einem 51 Jahre alten Mann beim Schwurgericht des Landgerichts Lüneburg erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, das Opfer am Nachmittag des 01.04.2017 aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch durch Stiche mit einem Küchenmesser in den Oberkörper getötet zu haben.
Die Anklage geht davon aus, dass es am Tattag gegen 16.30 Uhr auf dem Grundstück des Opfers in Oedeme zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Männern kam, in der dem Angeschuldigten Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung des Blattes vorgeworfen wurden, worüber es auch in der Vergangenheit bereits zum Streit gekommen sein soll. Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass der Angeschuldigte, der die Vorhaltungen des Opfers als unberechtigt empfand, ein Küchenmesser von zu Hause holte, um sich rächen zu können. Auf dem Grundstück des Opfers dürfte es zu einer erneuten Auseinandersetzung gekommen sein. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, dann mit dem Küchenmesser auf den zu diesem Zeitpunkt arg- und wehrlosen Mann eingestochen zu haben, um ihn zu töten und sich für die Vorhaltungen zu rächen.
Das schwerverletzte Opfer wurde ins Klinikum Lüneburg eingeliefert, wo es kurze Zeit später verstarb.
In der Anklage wird dem Angeschuldigten weiter vorgeworfen, Angehörige des Opfers mit dem Tod bedroht zu haben, als er von einem Sohn des Opfers festgehalten wurde, um auf das Eintreffen der Polizei zu warten.
Der Angeschuldigte hat am Tattag gegenüber der Polizei eine Auseinandersetzung und Stiche mit einem Messer eingeräumt und im Rahmen der nachfolgenden Ermittlungen keine weiteren Angaben gemacht. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.“
Wir werden in Absprache mit unseren Mandanten an dieser Stelle über den weiteren Fortgang der Sache informieren.
Dr. Boetzinger & Fuchs Rechtsanwälte, Lüneburg, den 15.05.2017