Scheidungs- und Familienrecht
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Rechtsbeziehung innerhalb der Familie im Familienrecht geregelt.
Dabei geht es nicht nur um Fragen der Ehe oder der Scheidung einer Ehe, sondern auch um Fragen der Verwandtschaft und der Vormundschaft. Insbesondere im Fall der Scheidung einer Ehe ergeben sich häufig Rechtsfragen, die Herr Rechtsanwalt Fuchs kompetent und umfassend klären kann.
Herr Rechtsanwalt Fuchs ist seit Jahrzehnten erfolgreich im Familienrecht und insbesondere im Rahmen von Ehescheidungen tätig.
Dabei kann der Antrag auf die Scheidung der Ehe beim Amtsgericht gestellt werden. Vorab können aber auch viele Fragen, die sich aufgrund der Trennung von Eheleuten oder nach der Trennung einer Partnerschaft ergeben, geklärt werden. Es werden viele finanzielle Fragen zu beantworten sein. Oftmals sind Fragen zum Kindesunterhalt zu klären, zum Umgangsrecht mit den Kindern oder aber auch zum Sorgerecht für die Kinder.
Darüber hinaus ist der sogenannte Versorgungsausgleich zu erörtern.
Hierbei handelt es sich um die Teilung der Rentenanwartschaften beider Ehegatten, die diese während der Ehezeit jeweils erworben haben.
Auch Fragen zum Unterhalt während der Trennungszeit und nach der Rechtskraft der Scheidung einer Ehe sind zu klären. Dabei können oft eine rechtzeitige Besprechung und ein fairer Umgang miteinander zu einer anzustrebenden Einigung führen, die in der Folge zeit- und kostenaufwändige Streitigkeiten vor dem Familiengericht vermeiden kann. Auch die emotionale Belastung der Ehegatten wird durch eine rechtzeitige und faire Einigung niedrig gehalten. Dies kann auch im Falle der Trennung und Ehescheidung gemeinsame Kinder entlasten, die dann nicht unter dem dauernden Streit der Eltern zu leiden haben.
Alle Trennungs- und Ehescheidungsfolgen können in einer Vereinbarung niedergelegt werden, die umfangreich alle finanziellen und anderen rechtlichen Fragen regelt.
So kann gemeinsames Eigentum aufgeteilt oder veräußert werden. Es kann eine Regelung getroffen werden über einen finanziellen Innenausgleich unter den Eheleuten aufgrund verschiedener finanzieller Verfügungen in der Vergangenheit. Auch die Aufteilung des Hausrats, zu denen oftmals auch die im Haushalt genutzten Pkw der Familie gehören, kann geregelt werden.
Herr Rechtsanwalt Fuchs unterstützt Sie gerne bei allen Rechtsfragen, die sich im Rahmen der Trennung und Ehescheidung für Eheleute ergeben.
Dabei werden oft Fragen zum Unterhalt zu klären sein, der Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten ist zu ermitteln, die Höhe des Kindesunterhaltes und die Dauer der Kindesunterhaltszahlungen können besprochen und geregelt werden unter Berücksichtigung der Kindergeldzahlung an einen der Ehegatten.
Bei Streitigkeiten über den Hauptaufenthaltsort der Kinder können einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Im Streitfall können aber auch gerichtliche Entscheidungen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht der gemeinsamen Kinder unter Einbeziehung des Jugendamtes geführt werden. Ohne fachkundige rechtliche Beratung ergeben sich hier oft unlösbare Probleme für getrennt lebende Partner oder Eheleute, die die Ehescheidung betreiben möchten.
Herr Rechtsanwalt Fuchs unterstützt Sie gerne bei der Klärung all dieser Fragen. Der Ehescheidungsantrag kann durch uns gestellt werden, da ein Antrag auf die Scheidung einer Ehe beim Amtsgericht ausschließlich durch einen Anwalt eingereicht werden darf.
Alle Fragen zum finanziellen Ausgleich unter den Eheleuten werden dabei mitberücksichtigt und abgeklärt, sie können außergerichtlich oder auch vor Gericht geregelt werden.
Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist dabei oftmals sehr schwierig und bedarf einer fachkundigen Beratung.
Diese Fragen können aber auch bereits vor der Trennung der Partner etwa im Rahmen des Abschlusses eines Ehevertrages geklärt und besprochen werden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch nach der Eheschließung vereinbart werden.
Empfehlenswert ist daher auch die Durchführung eines Beratungsgesprächs schon vor der Hochzeit, damit ein Ehevertrag mögliche spätere Streitigkeiten eindämmt oder ausschließt.
Gerne stehen wir Ihnen in all diesen Fragen für eine Beratung zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unser Büro und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin bei Herrn Rechtsanwalt Fuchs, um alle Rechtsfragen klären zu lassen.
Ihr Anwalt für Scheidungs- und
Familienrecht in Lüneburg
„Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung sind tragende Säulen unseres Erfolges“ Matthias Fuchs
Rechtsgebiete: Arbeitsrechts, Scheidungsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und andere Gebiete des Zivilrechts.
Rechtsanwaltkanzlei Dr. Boetzinger & Fuchs
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