Unfallregulierung
In Deutschland geschieht es jedes Jahr millionenfach und in Sekundenbruchteilen: Ein Verkehrsunfall. Oft sind diese Unfälle, die in einem Augenblick geschehen, mit schwersten und mitunter jahrelangen Folgen verbunden.
Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wenn das Schadenereignis nicht eingetreten wäre. Eine Diskussion darüber, welchen Umfang Ihr Schadenersatzanspruch hat, sollten Sie nicht ohne juristischen Beistand führen.
Schon die Bezifferung eines Schadens an einem Pkw ist (technisch) schwierig. Zu dem Schadenumfang gehören nicht nur Reparaturkosten an einem Pkw, sondern auch eine mögliche Wertminderung, Positionen wie Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten. Auch eine allgemeine Aufwandpauschale steht Geschädigten zu. Da Sie nach einem unverschuldeten Unfall so gestellt werden müssen, wie Sie ohne diesen Unfall stehen würden, gehören zum Schadenumfang auch die Kosten für einen Sachverständigen und den Rechtsanwalt.
Immer wieder gibt es allerdings Streit über einzelne Schadenpositionen. Es hat sich insbesondere bei der Unfallschadenregulierung eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, die man als juristischer Laie nicht mehr überblicken kann. Zu jeder einzelnen Schadenposition gibt es eine Vielzahl von Urteilen diverser Gerichte. Die Rechtsprechung betrifft aber immer nur die in dem konkreten Fall entschiedenen Fragen. Wir beraten und vertreten Sie dahingehend, ob einzelne Entscheidungen in der Rechtsprechung auch auf Ihren Fall zutreffen. Damit können wir für Sie eine umfangreiche Schadenregulierung gewährleisten. Durch die Herrn Rechtsanwalt Klay verliehene Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht können Sie auf ein fundiertes Wissen vertrauen.
Nicht selten kommt es nach schweren Unfällen auch zu erheblichen Körperschäden. Hier können wir für Sie Schadenpositionen wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden oder in schwerwiegenden Fällen auch Rentenansprüche durchsetzen. Riskieren Sie es nicht, dass Ihre wirtschaftliche Existenz in Gefahr gerät, nur weil einzelne Schadenpositionen unberücksichtigt bleiben.
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Verletzungen erlitten haben, sollen Sie die Zeit und Möglichkeit haben, wieder vollständig gesund zu werden. Wir kümmern uns für Sie um die Schadenregulierung mit allem dazugehörigen Schriftverkehr. Durch das von uns geschaffene Netzwerk, zu dem viele Gutachter gehören, können wir Ihnen eine für Sie unkomplizierte Unfallschadenregulierung zur Seite stellen.
Sollten sich gerichtliche Streitigkeiten nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie dann selbstverständlich auch bundesweit in entsprechenden Gerichtsverfahren und setzen dort Ihre Ansprüche durch.
Ihr Anwalt für
Unfallregulierung in Lüneburg
„Es gibt immer eine Lösung. Die Kunst ist, den richtigen Weg zu finden“ Moritz Klay
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht und andere Gebiete des Zivilrechts
Rechtsanwaltkanzlei Dr. Boetzinger & Fuchs
Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneburg
D – 21339 Lüneburg