Erbrecht
Im Erbfall kommt es immer wieder zu Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten über die Verteilung des Nachlasses des Verstorbenen.
Dieser kann durch Testamente und Erbverträge bereits zu Lebzeiten festlegen, was mit dem eigenen Vermögen im Erbfall geschehen soll. Hierbei sind verschiedene Formvorschriften zu beachten, da andernfalls das Testament unwirksam wäre. Dann bestimmt der Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, wer das Vermögen des Erblassers erhält. Hier gibt es die Möglichkeit, sich bereits vor Eintritt des Erbfalles über die Frage der richtigen Gestaltung eines Testamentes umfangreich beraten zu lassen. Dabei sind individuelle Situationen zu berücksichtigen, aber auch das Vermögen selbst und dessen Zusammensetzung zu beachten.
Ist es bereits zu einem Erbfall gekommen, sind häufig die Erben vor die Frage gestellt, ob das Testament des Erblassers wirksam ist oder ob der Verstorbene etwa keine klaren Formulierungen verwendet hat, um den Nachlass zu regeln. Dann muss das Testament sogar ausgelegt werden, was gegebenenfalls zu einem Rechtsstreit vor einem Gericht führen kann.
Herr Rechtsanwalt Fuchs ist in diesem Rechtsgebiet langjährig erfahren tätig. Er unterstützt Sie gerne bei Ihrer Planung des Testamentes sowie der tatsächlichen Errichtung des Testaments oder eines Erbvertrages, um möglichst den sonst häufig einsetzenden Streit unter den Erben oder innerhalb der Familie zu vermeiden und auch Fragen der Erbschaftssteuer rechtzeitig in die Überlegungen miteinzubeziehen.
Auch die Regelung von Pflichtteilsansprüchen ist dabei immer zu beachten.
Sofern ein wirksames Testament errichtet ist, gibt es möglicherweise Pflichtteilsansprüche von nahen Verwandten oder Ehegatten, die dann im Erbfall von den Erben zu erfüllen sind. Der Pflichtteilsanspruch ist sofort mit dem eingetretenen Erbfall fällig und muss daher unverzüglich von den Erben bezahlt werden. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs muss dabei korrekt berechnet werden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Hälfte des gesetzlichen Erbteils der Pflichtteilsanspruch ist. Da es mehrere Erben und Pflichtteilsberechtigte geben kann, muss die Höhe des Anspruchs individuell und konkret ermittelt werden.
Herr Rechtsanwalt Fuchs unterstützt sowohl die Erben und Pflichtteilsberechtigten nach dem Erbfall, aber auch vor Eintritt des Erbfalls die genaue Planung des Nachlasses unter Einbeziehung etwaiger Pflichtteilsansprüche.
Dabei unterstützt er Sie gerne in außergerichtlichen oder auch gerichtlichen Verfahren zur Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen oder Pflichtteilsansprüchen.
Auch die Abwehr von unberechtigt erhobenen Forderungen übernehmen wir gerne für Sie.
Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Vermögen des Verstorbenen geerbt haben, kann es auch zu schwierigen Fragen oder Auseinandersetzungen unter den Erben kommen. Mehrere Erben bilden nach dem Gesetz eine Erbengemeinschaft. Das Erbe steht daher der Erbengemeinschaft insgesamt zu. Keiner der Erben kann dabei alleine über Gegenstände aus dem Erbe verfügen. Hierzu müssten sich alle Erben einig sein.
Die Einigung auf eine Aufteilung des Erbes führt aber oft zu schwierigen Fragen oder auch Streitigkeiten der Erben untereinander.
Es gilt daher, anstehende Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden, indem rechtzeitig eine umfangreiche Beratung über die Auseinandersetzungsmöglichkeit des Erbes unter den Erben erfolgt. Sofern es bereits zu Streitigkeiten gekommen ist, unterstützen wir Sie aber auch gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber einer Erbengemeinschaft oder aber die Erbengemeinschaft selbst zur Abwehr unberechtigt erhobener Forderungen eines der Miterben.
Auch steuerliche Fragen sind dabei zu beachten.
So kann es durch dem Erbe zugehöriges Betriebsvermögen zu Steuerforderungen des Fiskus kommen, die durch eine vorausschauende Aufteilung des Erbes möglicherweise eingedämmt oder vermieden werden können.
Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz regelt darüber hinaus, dass in Fällen des Erbes möglicherweise Erbschaftssteuern zu zahlen sind.
Es gibt dabei Freibeträge, die nicht der Steuer unterfallen. So erhalten Ehegatten regelmäßig 500.000,00 € Freibetrag, jedes der Kinder des Erblassers erhält einen Freibetrag von 400.000,00 € .
Soweit Betriebsvermögen zum Erbe gehört, gibt es hierfür besondere gesetzliche Regelungen.
Gerne unterstützen wir Sie in Fragen der Planung des Nachlasses zur Minimierung etwaiger Steuerforderungen.
Auch Fragen der Testamentsvollstreckung werden von uns bearbeitet. Herr Rechtsanwalt Fuchs ist als Testamentsvollstrecker eingesetzt und erfolgreich tätig.
Im Testament oder in einem Erbvertrag kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bestimmt werden. Dieser kann mit verschiedenen Aufgaben bedacht werden. So kann die Durchsetzung von Anordnungen aus dem Testament etwa wie die Ausbringung von Vermächtnissen oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft angeordnet sein.
Werden minderjährige Erben vom Erblasser bedacht, ist oftmals eine längerdauernde Testamentsvollstreckung angeordnet, um sicherzustellen, dass das Erbe bis zur Erreichung eines angemessenen Lebensalters der Erben für diese gesichert ist.
Gerne steht Herr Rechtsanwalt Fuchs für Sie in Fragen der Testamentsvollstreckung zur Verfügung.
Ihr Anwalt für Erbrecht in Lüneburg
„Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung sind tragende Säulen unseres Erfolges“ Matthias Fuchs
Rechtsgebiete: Arbeitsrechts, Scheidungsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und andere Gebiete des Zivilrechts.
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